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Nizza-Konferenz und Post-Nizza-Prozess. Status und Perspektiven der Europäischen Union

Hans-Hermann Hartwich

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Abstract


Aus dem Text

Die Regierungskonferenz vom 8. bis 10. Dezember 2000 in Nizza muss im Kontext ihrer Vorläufer bewertet werden. Nach rund 30 Jahren hatte der Gedanke einer verstärkten europäischen Integration mit den Beschlüssen über eine „Einheitliche Europäische Akte“ (EEA) von 1986 erstmals wieder starke Antriebe erhalten. Es folgten dann relativ rasch die bedeutungsvollen Konferenzen von Maastricht im Dezember 1991 und von Amsterdam im Juni 1997. Die nach diesen Orten benannten Verträge veränderten die seit 1952/57 bestehende Europäische Gemeinschaft. Die sie konstituierenden, vorwiegend wirtschaftlichen Politikfelder wurden stark erweitert, ja fast umfassend. Das Europäische Parlament gewann an Kraft und Einfluss. Die Wirtschafts- und Währungsunion brachte die „Vollendung des europäischen Binnenmarktes“ und das „Europäische System der Zentralbanken“ (ESZB) mit der supranational agierenden Europäischen Zentralbank. Die Verträge über die Gemeinschaften (EGV) wurden durch die Gründung der „Europäischen Union“ (EUV) in Maastricht auf eine neue Stufe gestellt und durch enge gouvernementale Kooperationen auf wichtigen neuen Politikfeldern, der Außen- und Sicherheitspolitik und der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit ergänzt. Das waren für Europa gewaltige, ja kaum erwartete Fortschritte in den unterschiedlichen Formen von Integration, Kooperation und Supranationalität.

Schlagwörter: EU, Maastricht-Vertrag, Nizza-Vertrag, Europäischer Rat, Europäisches Parlament


Literaturhinweise