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Zu kurz gesprungen? Stellungnahmen des Europäischen Parlaments zur Regierungskonferenz von Nizza (7.-11. 12. 2000)

Roland Sturm

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Abstract


Aus dem Text

Zwar ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Ratifizierung des Nizza-Vertrages nicht erforderlich, die Haltung des Europäischen Parlaments ist aber aus mindestens drei Gründen beachtenswert. Erstens spiegelt sie die Enttäuschung über die marginale Rolle wieder, die das Parlament selbst und die von ihm benannten Vertreter bei der Regierungskonferenz spielten. Zweitens geht das Parlament weit kritischer mit den Ergebnissen der Nizza-Konferenz ins Gericht als dies die Regierungen der Mitgliedstaaten, ja selbst deren Parlamente taten und tun. Und drittens schließlich könnte, auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür gering ist, die kritische Haltung des Parlaments für den Nizza-Vertrag doch noch Folgen haben, dann nämlich, wenn das Europäische Parlament sich entschließt, den Vertrag abzulehnen, und das belgische und das italienische Parlament ihre Ankündigung wahr machen und sich der Haltung des Europäischen Parlamentes anschließen. Damit wäre der Vertrag gescheitert.

Schlagwörter: EU, Europäisches Parlament, Nizza-Vertrag, Osterweiterung


Literaturhinweise