Braucht Deutschland ein Einwanderungsgesetz?

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Heiner Adamski

Abstract

Aus dem Text

Für die Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz ist Art. 73 Nr. 3 GG relevant: „Der Bund hat die auschließliche Gesetzgebung über: (...) 3. die Freizügigkeit, das Passwesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung (...).“ Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz werden deshalb seit Jahren an den Bund gerichtet.

Schlagwörter: Einwanderungsgesetz, Menschenrecht, Völkerrecht, Migration, Asyl

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Veröffentlicht: Juni 2000