Braucht Deutschland ein Einwanderungsgesetz?
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Abstract
Aus dem Text
Für die Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz ist Art. 73 Nr. 3 GG relevant: „Der Bund hat die auschließliche Gesetzgebung über: (...) 3. die Freizügigkeit, das Passwesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung (...).“ Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz werden deshalb seit Jahren an den Bund gerichtet.
Schlagwörter: Einwanderungsgesetz, Menschenrecht, Völkerrecht, Migration, Asyl
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Veröffentlicht:
Juni 2000