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Verbot der NPD

Hans-Hermann Hartwich

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Abstract


Aus dem Text

Politik und politische Publizistik waren im Sommer und Herbst des Jahres 2000 – wieder einmal, könnte man mit geschichtlicher Elle messend meinen – beunruhigt über eine offenbar zunehmende Ausländerfeindlichkeit, Gewalt und rechtsradikale Aktivitäten in Deutschland, auffallend besonders in den neuen Bundesländern. Nicht zuletzt ein Vorstoß des Bayerischen Innenministers Beckstein konzentrierte die Debatte über mögliche Gegenkonzepte bald auf die Frage, ob nicht die bedeutendste und älteste der rechtsradikalen Randparteien, die Nationaldemokratische Partei (NPD) als Kristallisationskern auch gewaltausübender Gruppen und Personen verboten werden sollte und müßte. Dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Die staatlichen Institutionen müssen sich aber zu allererst entschließen, einen wohlbegründeten Antrag auf Parteienverbot zu stellen. Sie wissen nicht, ob ihre Begründungen und Argumente vor dem Verfassungsgericht anerkannt werden.

Schlagwörter: Parteiverbot, NPD, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht


Literaturhinweise