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Frauen in die Bundeswehr: Wo Europa zuständig ist, hat selbst das Grundgesetz das Nachsehen
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Abstract
Aus dem Text
Unter Berufung auf eine simple europäische Richtlinie hat der EuGH einen Satz des deutschen Grundgesetzes beiseite geschoben. Die Richtlinie 76/207/EWG vom 9. Februar 1976 verbietet jegliche „unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts“. Artikel 12 a Abs.4 S.2 Grundgesetz dagegen sagt: „[Frauen] dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.“ Mit dem EuGH-Urteil ist dieser Satz aus dem deutschen Verfassungsrecht Geschichte. Hier wurde es offenbar: Das Grundgesetz, das wir in den 50 Jahren seiner Existenz als die höchste Stufe in der Hierarchie der Normen verinnerlicht haben, hat noch eine Ebene über sich – Europa.
Schlagwörter: Grundgesetz, EuGH, Gleichberechtigung, Armee