Das Abgeordnetenmandat: full-time-job, Ehrenamt oder was sonst? Überlegungen aus Anlass des „Nebeneinkünfteurteils“ des Bundesverfassungsgerichts
Hauptsächlicher Artikelinhalt
Abstract
Zusammenfassung
Ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen zulässig, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Gesetzes wegen vorgeschrieben wird, dass die Ausübung ihres Mandats im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stehen muss und dass sie die „Nebentätigkeiten“, denen sie nachgehen, samt den daraus resultierenden Einkünften offen legen müssen? Mit diesem Problem musste sich das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen. Die Tatsache, dass sich die Richter des Zweiten Senats nicht einigen konnten und die angesprochene gesetzliche Regelung nur auf Grund eines „Patts“ im Senat Bestand hatte, zeigt, dass die Diskussion um den Charakter des Bundestagsmandats noch immer nicht ausgestanden ist. Ist die Ausübung des Parlamentsmandats ein „Beruf“? Und: Dürfen dem „freien Mandat“ der Abgeordneten Grenzen gezogen werden? Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wird im Kontext mit diesen Fragen im Folgenden diskutiert.
Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Abgeordnete, Nebentätigkeiten, Freies Mandat