Wer schützt die Grundrechte in der Europäischen Union? Grundsätzliche Überlegungen anlässlich der Nichtigkeitserklärung des Europäischen Haftbefehlsgesetzes durch das Bundsverfassungsgericht
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Abstract
Zusammenfassung
Die EU-Gesetzgebung kollidiert an manchen Punkten mit der nationalen. Solche Konflikte machen die Schwierigkeiten einer Harmonisierung deutlich. Der Beitrag liefert ein instruktives Beispiel: Das deutsche Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für nichtig erklärt. Dem Schutz der durch die Verfassung garantierten Grundrechte wurde damit Genüge getan, der ebenfalls durch das Grundgesetz geforderten „Europatreue“ jedoch gleichzeitig ein Bärendienst erwiesen. Das Urteil vom Juli 2005 gibt deshalb Anlass, das Verhältnis von BVerfG und Europäischem Gerichtshof (EuGH) in Bezug auf den Grundrechtsschutz grundsätzlich zu überdenken.
Schlagwörter: EU, Grundrechte, Bundesverfassungsgericht, EuGH