Das Antiterrordateigesetz. Wenn Polizei und Geheimdienste verbunden werden

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Heiner Adamski

Abstract

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat den Datenaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden für operative Maßnahmen als besonders schweren Eingriff in die Freiheitsrechte qualifiziert. Es hat damit ein von manchen Politikern behauptetes „Supergrundrecht auf Sicherheit“ und eine damit begründete gesetzliche Sicherheitsarchitektur mit Einschränkungen der Freiheit relativiert.

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, 9/11, Nachrichtendienste, Grundrechte, Sicherheit

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Veröffentlicht: September 2013