Das Antiterrordateigesetz. Wenn Polizei und Geheimdienste verbunden werden
Hauptsächlicher Artikelinhalt
Abstract
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat den Datenaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden für operative Maßnahmen als besonders schweren Eingriff in die Freiheitsrechte qualifiziert. Es hat damit ein von manchen Politikern behauptetes „Supergrundrecht auf Sicherheit“ und eine damit begründete gesetzliche Sicherheitsarchitektur mit Einschränkungen der Freiheit relativiert.
Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, 9/11, Nachrichtendienste, Grundrechte, Sicherheit
Artikel-Details
Veröffentlicht:
September 2013