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Der Streit um das Tarifeinheitsgesetz. Welche gesetzlichen Regelungen für Tarifverhandlungen und Streiks sind verfassungskonform?

Heiner Adamski

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Abstract


Leseprobe

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Zusammenfassung

In Deutschland galt viele Jahrzehnte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes der Grundsatz der Tarifeinheit. Das hieß konkret: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag. Im Jahre 2010 hat das Bundesarbeitsgericht seine alte Rechtsprechung aber aufgegeben. Die Folge war, dass alle in einem Betrieb vertretenen Gewerkschaften grundsätzlich eigenständige Tarifverträge verhandeln und erstreiken konnten und dass die Geltung unterschiedlicher Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften im gleichen Betrieb möglich wurde. Es wurde deutlich, dass die geänderte Rechtsprechung zu einer Zunahme an Tarifauseinandersetzungen führt. Es kam zu Arbeitskämpfen von Sparten- oder Mini-Gewerkschaften. Der Beitrag stellt die Positionen von Parteien und Interessengruppen zur gesetzlichen Neuregelung dar und die Begründung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Gewerkschaften, Tarifvertrag, Streik

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Bibliographie: Adamski, Heiner: Der Streit um das Tarifeinheitsgesetz. Welche gesetzlichen Regelungen für Tarifverhandlungen und Streiks sind verfassungskonform?, GWP, 2-2018, S. 261-270.
https://doi.org/10.3224/gwp.v67i2.10


Literaturhinweise