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Verdachtsfall AfD ?

Heiner Adamski

Volltext: PDF

Abstract


Leseprobe

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Zusammenfassung

Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall wurde am 3. März 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz intern in einer Videokonferenz mitgeteilt. Am 5. März - also zwei Tage später - wurde dem Bundesamt aber vom Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) aufgrund eines Eilantrags der AfD die Einstufung der Partei als Verdachtsfall untersagt. Die AfD versteht diese Entscheidung des Gerichts als Erfolg und sogar als Sieg. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wäre trotz aller Gefahrenbeschreibungen zur Zurückhaltung gezwungen gewesen. Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall war entgegen seiner Zusage öffentlich bekannt geworden. Das Verwaltungsgericht Köln hat deshalb die Einstufung bis zum Abschluss des von der AfD angestrengten Eilverfahrens untersagt. In dem Hängebeschluss heißt es, dass derzeit offen sei, wann über die "gestellten Eilanträge als solche entschieden wird“. Dies kann „einige Zeit“ dauern - und in der Zeit kann sich die AfD an den Wahlkämpfen beteiligen und darauf verweisen, dass sie nicht als Verdachtsfall eingestuft werden darf.

Schlagwörter: Verfassungsschutz, Extremismus, Wahlen, AfD

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Bibliographie: Adamski, Heiner: Verdachtsfall AfD ?, GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 2-2021, S. 263-272. https://doi.org/10.3224/gwp.v70i2.13


Literaturhinweise