Die Kapitalverkehrsfreiheit und das VW-Gesetz. Europa verklagt Deutschland

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Heiner Adamski

Abstract

Zusammenfassung

In Europa gibt es vier europarechtlich fixierte Grundfreiheiten: Freiheit des Warenverkehrs, der Dienstleistungen, des Personenverkehrs und des Kapitalverkehrs. Die Freiheit des Kapitals wird nach Meinung der EU-Kommission durch das deutsche Volkswagen-Gesetz mit besonderem Arbeitnehmerschutz unzulässig eingeschränkt. Die Kommission hat deshalb erfolgreich gegen Deutschland geklagt - und klagt jetzt ein zweites Mal.

Schlagwörter: EU; EU-Kommission; Subventionskontrolle; EU-Kommission; EUGh; Sperrminorität; Binnenmarkt

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Veröffentlicht: Juni 2012