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Umstrittene Menschenrechte: Der Europarat, Russland und Tschetschenien

Klaus Brummer

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Abstract


Zusammenfassung

Wegen seines zwischenstaatlichen Charakters ist der Europarat zur Durchsetzung seiner Ziele auf die Kooperationsbereitschaft seiner Mitgliedstaaten angewiesen. Ist diese nicht vorhanden, kann der Europarat nicht gegen den Willen seiner Mitgliedstaaten agieren. Das Entgegenkommen Russlands in der Tschetschenienfrage war vielmehr wohl darauf zurückführen, dass das Land unter Druck des Europarats wie auch insgesamt der internationalen Gemeinschaft stand und deshalb Zugeständnisse für notwendig erachtete. Vor diesem Hintergrund sollte man sich seitens des Europarats die Frage nach einem Wechsel der eigenen Strategie stellen – was auch eine Veränderung der Mitgliedschaft beinhalten könnte.

Schlagwörter: Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Terrorismus


Literaturhinweise