Bundesagentur für Arbeit („Hartz III“) und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
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Abstract
Aus dem Text
Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen (Hartz III) setzt den im Frühjahr 2002 begonnenen Umbau der deutschen Arbeitsverwaltung (vgl. GWP 1/2003, S.126f.) fort und vollzieht auch offiziell die vom seinerzeit berufenen Vorstandsvorsitzenden Gerster angekündigte Umbenennung der Bundes„anstalt“ in Bundes„agentur“ für Arbeit. Damit soll der Veränderungsprozess verdeutlicht werden. Nicht mehr „Verwaltung“, sondern Service und „Kundenorientierung“ soll die Tätigkeit der (ehemaligen) Arbeitsamtsbeamten und -angestellten leiten.
Schlagwörter: Agenda 2010, Arbeitslosigkeit, Arbeit, Hartz III, Hartz IV, Transferleistungen
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Veröffentlicht:
März 2004