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Die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Wird Europa bürgernäher?

Roland Sturm

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Abstract


Aus dem Text

Mit der feierlichen Erklärung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union am 7. Dezember 2000 auf dem EU-Gipfel in Nizza … bekannte sich die EU zu einem relativ weit gefaßten Grundrechtsschutz. Neben den Menschenrechten und den Bürgerrechten sind auch soziale Grundrechte Gegenstand der Charta. Das eigenständige Bekenntnis der EU zu Grund-rechten tritt neben nationale Garantien der Grund- und Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Die Grundrechtecharta richtet sich in erster Linie an die EU-Organe bzw. diejenigen Institutionen, die EU-Recht umsetzen. Zustande kam die Europäische Grundrechtecharta … als Ergebnis der Beratungen eines Konvents unter Leitung des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog. … Es wurden öffentliche Anhörungen durchgeführt und interessierte Personen und Vereinigungen konnten sich äußern. Alle Beratungsschritte und Dokumente wurden im Internet veröffentlicht. Allerdings beschränkte sich die Transparenz der Beratungen des Konvents auf die Arbeiten im Plenum. Über die Diskussionen im Präsidium des Konvents, das letztendlich die Charta formulierte, drang wenig nach außen. Diese Art der Entscheidungsfindung wurde auf der einen Seite wegen ihrer hohen Effizienz gelobt, … auf der anderen Seite wurden aber Bedenken vorgebracht, daß sie die für die politische Wirkung unabdingbare legitimatorische Verankerung von Grundrechten im Bewusstsein der europäischen Bürger nicht leiste.

Schlagwörter: EU, Grundrechtecharta, Grundrechte, Menschenrechte, Bürgerrechte, Verfa-sung, Menschenrechtskonvention, Legitimation


Literaturhinweise