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Das Volkswagen-Gesetz und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ein Konflikt um europäische Grundfreiheiten

Heiner Adamski

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Abstract


Aus dem Text

Die Europäische Kommission hält einige Bestimmungen des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Volkswagen- oder VW-Gesetzes für nicht vereinbar mit dem EG-Vertrag. Sie stützt sich auch auf drei neuere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).1 Die deutsche Bundesregierung und auch die Mehrheit des Bundestages wollen das VW-Gesetz – das mit bestimmten politischen Absichten 1960 verabschiedet wurde – aber nicht umstandslos aufgeben. Die Kommission hat deshalb in diesem Jahr ein sog. Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Bei fortbestehendem Dissens könnte es zu einer Klage beim EuGH kommen. Im Falle eines Erfolges müsste der Bundestag – die Volksvertretung – die Rechtslage aufgrund des EuGH-Urteils gegen seinen Willen ändern. Der Konflikt ist im Blick auf Demokratie und Globalisierung sowie die „Rolle“ des Staates und des internationalen Kapitals in der Wirtschaft politisch und politikpädagogisch interessant – vielleicht sogar spannend – und zudem bemerkenswert angesichts des Verständnisses von Sozialer Marktwirtschaft zur Zeit Konrad Adenauers und Ludwig Erhards.

Schlagwörter: Europäischer Gwrichtshof, EuGH, Bundestag, Globalisierung, Volkswagen


Literaturhinweise