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Die Neuregelung der Parteienfinanzierung – Placebo oder wirksame Prävention gegen weitere Spendenskandale?

Heinrich Pehle

Volltext: PDF

Abstract


Aus dem Text

Einer breiten Öffentlichkeit wurde damals wohl erstmals bewusst, dass das Parteiengesetz nicht nur die Ansprüche der Parteien auf eine staatliche (Teil-)Finanzierung und bestimmte Verpflichtungen etwa in Bezug auf die Rechenschaftslegung normiert, sondern dass es auch verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bereithält, die vom Präsidenten des Bundestags bei einem Verstoß gegen die Vorschriften eben dieses Gesetzes zur Anwendung zu bringen sind. So verliert eine Partei den Anspruch auf staatliche Mittel in doppelter Höhe der Spenden, die sie rechtswidrig erlangt oder nicht ordnungsgemäß in ihrem Rechenschaftsbericht veröffentlicht hat. Zudem muss sie einen Betrag in Höhe der rechtswidrig angenommenen Spende an den Bundestagspräsidenten abführen. … Obwohl das Parteiengesetz bei Nichtbeachtung der Vorschriften, welche die Transparenz der Parteifinanzen sichern soll, also schon in der seit 1994 gültigen Fassung durchaus massive finanzielle Sanktionen vorsah, wurde im Gefolge der eingangs angesprochenen Ereignisse Reformbedarf angemeldet…Das neue Parteiengesetz enthält nicht nur bislang unbekannte Strafvorschriften für Einzelpersonen, in deren Verantwortung Verstöße gegen seine Vorschriften fallen. Zusätzlich passt es den Finanzierungsteil des Gesetzes an die Einführung des Euro an und regelt die Wahlkampfkostenpauschale sowie die Vorschriften über Spenden teilweise neu. Das „Reformpaket“ wird im folgenden in seinen wesentlichen Bestandteilen vorgestellt und einer kurzen Bewertung unterzogen.

Schlagwörter: Parteien, Parteiengesetz, Parteienfinanzierung, Spenden, Bundestag


Literaturhinweise