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Bundesbankreform und Modernisierung der Finanzaufsicht

Roland Sturm

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Abstract


Aus dem Text

1948 entstand mit der Währungsreform und der Einführung der DM schon vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland eine neue deutsche Zentralbank, die Bank deutscher Länder. Sie wurde von den deutschen Ländern getragen. Das Grundgesetz sah die Errichtung einer Bundesbank vor, die allerdings erst 1957 erfolgte. Mit der Gründung der Bundesbank wurde aus einer Zentralbank mit einer föderalen Struktur eine nationale Notenbank, in deren Leitungsgremium, dem Zentralbankrat, aber weiterhin die de facto von den einzelnen Landesregierungen ausgewählten, de jure vom Bundesrat ernannten, Präsidenten der Landeszentralbanken saßen. Die Landeszentralbanken verloren ihren autonomen Status und wurden zu Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Erst mit der deutschen Einheit stellte sich erneut die Frage nach der Bundesbankreform. Sollten nun alle neuen Länder auch Zentralbanken einrichten oder wäre es nicht sinnvoller, um den Zentralbankrat personell nicht über Gebühr zu erweitern und damit dort eine funktionsfähige Beratung zu sichern, die Zahl der Landeszentralbankpräsidenten zu verringern?

Schlagwörter: Banken, Bundesbank, Landeszentralbanken, Finanzaufsicht, Europäische Währungsunion, EWU


Literaturhinweise