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Der Konvent: Die neue EU-Methode?

Petra Zimmermann-Steinhart

Volltext: PDF

Abstract


Aus dem Text

Nach dem Pleiten-Gipfel von Nizza beschloss der Europäische Rat in Laeken im Dezember 2001, zum zweiten Mal einen Konvent einzuberufen, um die im Jahr 2004 anstehende Regierungskonferenz vorzubereiten… Die Einberufung eines Gremiums, das weitere Akteure einbezieht, ist vertraglich nicht explizit vorgesehen. Diese Vorgehensweise hat jedoch erstens den Vorteil, dass durch die Beteiligung der Parlamente (Europäisches Parlament und nationale Parlamente) eine weitere Legitimationsinstanz bereits im Vorfeld einbezogen werden kann. Zweitens bietet die Auslagerung in ein zeitlich begrenztes, neu zusammengesetztes Gremium mit einem klar definierten Auftrag die Möglichkeit, wichtige Fragen außerhalb des politischen Tagesgeschäfts zu erörtern. Ein dritter Vorteil dieser Arbeitsweise liegt in der Öffentlichkeit. Während Ratstagungen hinter verschlossenen Türen stattfinden, sind die Konventssitzungen öffentlich.

Schlagwörter: EU, Grundrechte-Charta, Europäischer Rat, Konvent


Literaturhinweise