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Das „Job-AQTIV-Gesetz“

Hans-Hermann Hartwich

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Abstract


Aus dem Text

Am 1. Januar 2002 trat das sogenannte „Job-AQTIV-Gesetz“ in Kraft, das nach Aussage der Bundesregierung die „vorwiegend reaktive Ausrichtung des geltenden Arbeitsförderungsrechts durch deutlich präventivere Ansätze, insbesondere im Bereich der Vermittlung und Beratung, aber auch bei den anderen aktiven Arbeitsförderungsleistungen, ersetzt… Bei einer erneut auf 4 Millionen gestiegenen Massenarbeitslosigkeit in Deutschland scheint das mit diesem neuen Gesetz ausgesandte Signal die Problemlösungsfähigkeit der Regierung überzeugend zu belegen. … Das „Job-AQTIV-Gesetz“ zielt also im Kern nicht auf die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder z.B. die Dynamisierung des sogenannten Niedrig-Lohn-Sektors zwecks Ersatz der Sozialhilfe durch Arbeitseinkommen. Es geht um neue Regelungen bei der Vermittlung von Arbeitslosen. „AQTIV“ steht für „aktivieren, qualifizieren, trainieren, investieren und vermitteln“. Das „Qualifizieren“ durchzieht als roter Faden die zahlreichen Detailänderungen. Dennoch wirken die Begriffe euphemistisch, betrachtet man die relativ wenigen wirklichen Neuerungen in diesem so attraktiv wirkenden „Reform“gesetz.

Schlagwörter: Arbeit, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Qualifizierung


Literaturhinweise