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Das neue Strategische NATO-Konzept und das Mitwirkungsrecht des Deutschen Bundestags

Heiner Adamski

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Abstract


Aus dem Text

Im Frühjahr 1999 hatten die Mitgliedstaaten der NATO/Nordatlantik-Pakt in Washington ein neues Strategisches NATO-Konzept vereinbart. Mit diesem Konzept wurde auf die veränderte weltpolitische Lage nach dem Zusammenbruch der UdSSR und der Selbstauflösung des Warschauer Pakts reagiert. Das Konzept wurde auf einer Sitzung des Natorats … von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten beschlossen. Für die Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung ihre Zustimmung erklärt. Der Deutsche Bundestag war nicht beteiligt. Die Fraktion der PDS im Bundestag hat in dieser Verfahrensweise eine Verletzung verfassungsrechtlicher Rechte und Pflichten des Parlaments gesehen und zur Klärung der Rechtslage das Bundesverfassungsgericht angerufen. Im November 2001 hat das Bundesverfassungsgericht ein Mitwirkungsrecht des Parlaments in diesem Falle verneint.

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Mitwirkungsrecht, NATO


Literaturhinweise