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Sozialstaat und Hartz IV

Heiner Adamski

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Abstract


Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgesetzgeber die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des Hartz IV-Gesetzes bescheinigt. Dies gilt vor allem für die Berechnung des Bedarfs. Sie verstößt nicht gegen irgendeine Grundgesetznorm, sondern es geht um den ersten und wichtigsten Satz des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Gericht hat kritisiert und ausgeschlossen, dass Politik Regelsätze festgelegt und dann im zuständigen Ministerium ein den Sätzen entsprechender Bedarf erfunden wird.

Schlagworte: Bundesverfassungsgericht, Sozialstaat, Arbeitsmarkt, Grundgesetz, Sozialhilfe, Hartz IV


Literaturhinweise