Die Bundestagswahlen von 2005 und 2009: Verfassungswidrig und doch gültig? – Die Novelle des Bundeswahlgesetzes und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „negativen Stimmgewicht“

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Heinrich Pehle

Abstract

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 die Regelungen des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil und soweit sie für den Effekt des „negativen Stimmgewichts“ verantwortlich sind. Künftig soll es also nicht mehr möglich sein, dass man einer Partei dadurch schadet, dass man sie wählt.

Schlagwörter: Parteien, Wahlen, Überhangmandate, Bundesverfassungsgericht

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Veröffentlicht: Dezember 2008