Rettungsfolter im Namen des Volkes

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Annette Förster

Abstract

Folter fasziniert. Im Gruselkabinett und erst recht, wenn sie zur Rettung von Menschenleben eingesetzt werden soll. Im Falle einer Bedrohung durch Verschwörer, Terroristen oder Entführer hätte das absolute Folterverbot wohl auch in Deutschland keine Mehrheit. Der Staat darf und muss deshalb nicht zwischen Menschenrecht und Menschenleben abwägen, wenn er seine Bürger schützen will. Der gewissenhafte Mensch im Dienste des Staates hat da weniger Glück. Und gleich, wie er sich entscheidet: Bestraft wird er auf jeden Fall.

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Veröffentlicht: September 2008