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Streikrecht für Lehrerinnen und Lehrer?

Heiner Adamski

Volltext: PDF

Abstract


Leseprobe

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Zusammenfassung

Beamten ist der Streik als Instrument der Auseinandersetzung mit einem Arbeitgeber verwehrt. Lehrerinnen und Lehrer im sog. Angestelltenverhältnis unterliegen dieser Beschränkung nicht. Beide – angestellte und verbeamtete Pädagogen – sind bei der Wahrnehmung ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit nicht zu unterscheiden und doch nicht gleich. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2018 die alte Rechtslage bestätigt: Beamte haben kein Streikrecht - und das gilt auch für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer. Demgegenüber erkennt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Recht der Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen und ein daran anknüpfendes Streikrecht. Der Beitrag dokumentiert und kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Streikrecht, Schule, Beamte, Lehrer/innen

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Bibliographie: Adamski, Heiner: Streikrecht für Lehrerinnen und Lehrer?, GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 3-2018, S. 379-386. https://doi.org/10.3224/gwp.v67i3.10


Literaturhinweise