Pressefreiheit

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Heiner Adamski

Abstract

Zusammenfassung

Darf der Staat bei der Suche nach Informationen über „undichte Stellen“ in seinem Apparat Privaträume eines Journalisten und Räume einer Redaktion durchsuchen und Datenträger beschlagnahmen? Wie ist ein solches Vorgehen und wie sind Strafbestimmungen zur Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen im Blick auf die Pressefreiheit auszulegen? Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden. Sein Urteil hat grundsätzliche Bedeutung; es stärkt im Anschluss an das Spiegel-Urteil von 1966 das hohe Gut der Pressefreiheit und damit eine Voraussetzung der Demokratie.

Schlagwörter: Bundesverfasungsgericht, Medien, Pressefreiheit, Demokratie

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Veröffentlicht: Juni 2007