Freihandel. Der Europäischen Gerichtshof präzisiert die Rechte der EU Kommission und der EU-Mitgliedstaaten beim Abschluss von Freihandelsabkommen

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Heiner Adamski

Abstract

Zusammenfassung

In seinem Gutachten stellt der Gerichtshof zunächst klar, dass sich das Gutachten nur auf die Frage bezieht, ob die Union über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt, und nicht auf die Vereinbarkeit des Inhalts des Abkommens mit dem Unionsrecht. Sodann stellt er fest, dass das Freihandelsabkommen mit Singapur in seiner derzeitigen Form nicht von der Union allein geschlossen werden kann, da einige der geplanten Bestimmungen in die zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit fallen. Daher kann das Freihandelsabkommen mit Singapur in unveränderter Form nur von der Union und den Mitgliedstaaten gemeinsam geschlossen werden.

Schlagwörter: Protektionismus, Welthandel, Freihandel, Wettbewerb, Welthandelsorganisation (WTO), Entwicklungshilfe

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Bibliographie: Adamski, Heiner: Freihandel. Der Europäischen Gerichtshof präzisiert die Rechte der EU Kommission und der EU-Mitgliedstaaten beim Abschluss von Freihandelsabkommen, GWP, 3-2017, S. 431-439.
https://doi.org/10.3224/gwp.v66i3.11

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Published: September 2017