Der Gerichtshof der Europäischen Union als oberstes deutsches Gericht?

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Heinrich Pehle

Abstract

Zusammenfassung

Die „Europarechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Beschluss der Karlsruher Richter zum so genannten Mangold-Urteil des EuGH vom Juli 2010 eine überraschende Wendung genommen. Hatte sich das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon ein Jahr zuvor noch ausdrücklich vorbehalten, Handlungen der europäischen Organe daraufhin zu prüfen, ob sie sich im Rahmen der ihnen von den Mitgliedstaaten eingeräumten Ermächtigung bewegen, legt es nunmehr seine Prüfungskompetenz deutlich enger aus.

Schlagwörter: Grundgesetz, Lissabon-Urteil, Arbeitsrecht, JobcenterEU, EUGh

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Veröffentlicht: Dezember 2010