Tarifeinheit oder Tarifpluralität? Das Bundesarbeitsgericht hat das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ aufgehoben

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Heiner Adamski

Abstract

Einerseits ist es offensichtlich, dass die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine wirtschaftlich erfolgreiche Geschichte war. Die positive Entwicklung ist wesentlich ein Verdienst der Tarifpartner und auch eine Folge des Gebotes der Tarifeinheit. Andererseits war der Grundsatz der Tarifeinheit verfassungsrechtlich problematisch. Die DGB-Gewerkschaften - deren Verträge ja vielfach „zum Zuge“ kamen - hatten einen verfassungsrechtlich bedenklichen Machtvorteil gegenüber anderen (kleinen) Gewerkschaften. Sie verteidigen nun diese Praxis gemeinsam mit dem BDA.

Schlagworte: Sozialpartner - Gewerkschaften - Tarifvertrag - Arbeit

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Veröffentlicht: September 2010