Annahme des NPD-Verbotsantrags
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Abstract
Aus dem Text
Der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung haben beim Bundesverfassungsgericht in diversen Anträgen beantragt festzustellen, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verfassungswidrig ist, dass sie und ihre Teilorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) aufgelöst werden, dass es verboten ist, Ersatzorganisationen zu schaffen bzw. bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen, dass das Vermögen der NPD und der JN zugunsten des Bundes zu gemeinnützigen Zwecken eingezogen wird und dass der Innenminister des Bundes und die Minister und Senatoren des Innern der Länder beauftragt werden, die Entscheidung zu vollstrecken…Antragsteller hierzu ist der Deutsche Bundestag. Die Anträge sind auf ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG gerichtet: … Antragsgegnerin ist jeweils die NPD. Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund dieser Anträge einen Beschluss über die Durchführung einer Verhandlung über die Anträge gefasst. Zur Frage der Verfassungswidrigkeit hat es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts gesagt. Durch den Beschluss sind aber die rechtlichen Klärungen dieser Frage „auf den Weg“ gebracht worden.
Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, Parteien, Parteiverbot, Rechtsextremismus, Grundgesetz