Das Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte des Bundestags

Hauptsächlicher Artikelinhalt

Heiner Adamski

Abstract

Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat u.a. angesichts der Entwicklungen auf den Gebieten Terrorismusbekämpfung, Datenschutz und Rolle der Bundeswehr im Inneren Verletzungen des Grundgesetzes festgestellt und die Entwicklungen korrigiert. Mit den hier kommentierten Entscheidungen zu parlamentarischen Anfragen und Untersuchungsausschüssen hat es nun die Rechte des Bundestags gestärkt. Das Staatswohl ist – so das Gericht – „nicht allein der Bundesregierung, sondern in gleicher Weise auch dem Bundestag anvertraut.“

Schlagworte: BverfG, Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Abgeordnete, Gewaltenteilung, Verfassung, Grundgesetz

Artikel-Details

Veröffentlicht: Dezember 2009