Das Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte des Bundestags
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Abstract
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat u.a. angesichts der Entwicklungen auf den Gebieten Terrorismusbekämpfung, Datenschutz und Rolle der Bundeswehr im Inneren Verletzungen des Grundgesetzes festgestellt und die Entwicklungen korrigiert. Mit den hier kommentierten Entscheidungen zu parlamentarischen Anfragen und Untersuchungsausschüssen hat es nun die Rechte des Bundestags gestärkt. Das Staatswohl ist – so das Gericht – „nicht allein der Bundesregierung, sondern in gleicher Weise auch dem Bundestag anvertraut.“
Schlagworte: BverfG, Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Abgeordnete, Gewaltenteilung, Verfassung, Grundgesetz
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Veröffentlicht:
Dezember 2009