Schützen das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof die Grundrechte?
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Abstract
Aus dem Text
Zur Erreichung dieses Zieles (eines „gemeinsamen Marktes“) ist auf der Basis des erwähnten Vertrages und späterer Verträge ein europäisches Wirtschaftsrecht einschließlich einer europäischen Gerichtsbarkeit geschaffen worden. Ein wichtiges Element sind Marktordnungen. Sie können aber mit nationalem Recht kollidieren. In solchen Fällen werden Anpassungen nationalen Rechts notwendig. Sie sind rechtlich zumeist problemlos. Es kann aber auch dazu kommen, dass „oberste Rechtsgrundlagen“ eines Staates berührt und sogar die in den Verfassungen der Mitgliedstaaten garantierten Grundrechte verletzt werden bzw. eine Grundrechtsverletzung behauptet wird. Bei einem solchen Verfassungskonflikt stellt sich dann die Frage, ob das oberste nationale Gericht – in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) das „letzte Wort“ beansprucht. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine solche Lage im Verlauf rechtlicher Auseinandersetzungen um eine Marktordnung (die sog. Bananenmarktordnung) entstanden.
Schlagwörter: EU, EuGH, Grundrechte, Bundesverfassungsgericht