Was bleibt von staatlicher Verantwortung für die Grundversorgung der Bürger? Die Liberalisierung des Energie- und des Telekommunikationsmarktes in der Bundesrepublik Deutschland
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Abstract
Aus dem Text
Die Telekommunikation war sogar ein durch das Grundgesetz, Artikel 87f.(1), geschütztes allein staatliches Monopol. Weder hatten die Bürger die freie Wahl ihrer Telefongesellschaft, noch konnten sie sich ihren Stromversorger auswählen. Was heute im Zeitalter des Handy, des Yello-Stroms und des „call-by-call“ Service zunehmend undenkbar erscheint, war in fast fünfzig Jahren Bundesrepublik durchaus akzeptiert und politisch unumstritten. Was waren die Argumente hierfür und welche Rolle spielte der Staat im Hinblick auf die Grundversorgung der Bürger mit den entsprechenden Dienstleistungen? Warum und mit welchen Konsequenzen hat sich die Liberalisierung der Telekommunikations- und Strommärkte durchgesetzt?
Schlagwörter: Grundversorgung, Liberalisierung, Märkte, Monopol, Regulierung