Staatsneutralität oder Religionsfreiheit? Die Rechtsprechung zum Kopftuch an Schulen

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Heiner Adamski

Abstract

Zusammenfassung

An staatlichen Schulen unterrichten seit Jahren Lehrerinnen muslimischen Glaubens. Einige wollen das typische Kopftuch tragen und begründen das religiös. Die Schulbürokratien haben Kopftücher aber nicht zugelassen. Sie haben sich dabei auf die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht des Staates auf dem Gebiet der Religion berufen. In manchen Ländern gab es auch pauschale Kopftuchverbote in den Schulgesetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun diese Verbote als verfassungswidrig beurteilt. An den Schulen wird es also demnächst Lehrerinnen mit Kopftuch geben können. Zur Kopftuchproblematik gab es eine Diskussion vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; jetzt – nach der Entscheidung – wird die Diskussion fortgesetzt und die Entscheidung zustimmend und ablehnend beurteilt.

Schlagwörter: Bundesverfasungsgericht, Grundgesetz, Staat, Religion, Kirche, Islam, Schule, Kopftuch

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Bibliographie: Adamski, Heiner: Staatsneutralität oder Religionsfreiheit? Die Rechtsprechung zum Kopftuch an Schulen, GWP, 3-2015, S. 403-409. https://doi.org/10.3224/gwp.v64i3.20759

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Veröffentlicht: September 2015