Kontinuität in der Grundsicherung: Jobcenter und Optionskommunen
Main Article Content
Abstract
Zusammenfassung
Nach zweieinhalb Jahren zähen Ringens haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat mit den erforderlichen Mehrheiten das Grundgesetz geändert und damit die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die bisherigen Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn) – die allerdings künftig einheitlich „Jobcenter“ heißen sollen – weiterarbeiten können. Gleichzeitig wurde auch für die so genannten Optionskommunen, die das SGB II eigenständig umsetzen, eine neue rechtliche Grundlage geschaffen.
Schlagworte: Arbeitsagenturen - Hartz IV - Grundgesetz - Jobcenter
Article Details
Published:
September 2010